AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung / Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung unsererseits zustande, wobei diese AGB verbindlich werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Für sämtliche Angebote sind eine gute physische Verfassung und eine angemessene Ausrüstung erforderlich. Sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Veranstalter sie vor oder während der Tour ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.
Preis, Leistungen und Bezahlung
Die im Preis enthaltenen Leistungen variieren je nach Angebot. Diese sind jeweils in der Ausschreibung / Offerte des Angebotes aufgeführt. Wenn nicht explizit erwähnt, ist der Preis immer exklusive An-/Rückfahrt, (Seil-)Bahnen, Taxi, Verpflegung, Getränke, Mietmaterial und Unterkunft. Bei Mehrtagestouren / Übernachtungen werden die Kosten für die Unterkunft in der Regel direkt dem Drittanbieter vor Ort bezahlt.
Bezahlung
Mit der Anmeldebestätigung wird eine Rechnung versandt. Bei Tages- und Wochenend-Touren ist der Betrag bis spätestens 10 Tage vor der Tour zu begleichen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Betrag sofort zu überweisen.
Bei Angeboten, welche drei und mehr Tage dauern, ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Angebotsbeginn fällig.
Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann swiss alps to go den Vertrag auflösen und bereits getätigte Auslagen geltend machen.
Rücktritt durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer
Sollte eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen nicht am geplanten Angebot teilnehmen können, ist swiss alps to go schriftlich darüber zu informieren.
Zusätzlich werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Abmeldung 21 -15 Tage vor Beginn: 25 % des Angebotspreises
Abmeldung 14 – 8 Tage vor Beginn: 50 % des Angebotspreises
Abmeldung weniger als 7 Tage vor Beginn: 100 % des Angebotspreises
Hinzu kommen allfällige Kosten für bereits gebuchte Übernachtungen und Leistungen von Drittanbietern, welche swiss alps to go nicht zurückerstattet bekommt. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Annullationsversicherung empfohlen.
Bricht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer eine Tour frühzeitig ab oder tritt diese nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Programmänderungen
Die Sicherheit unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat oberste Priorität. Deshalb können Wetterverhältnisse oder die Verfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder des Tourenleiters zu kurzfristigen Programm-, Gebiets- oder Routenänderungen oder zur Absage der Tour führen. Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen dabei zu Lasten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
Mindestteilnehmerzahl
Bei jedem Angebot ist eine Mindestteilnehmerzahl angegeben. Wird diese 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, kann swiss alps to go die Tour absagen. Als Alternative kann das Angebot auch mit weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden, falls die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Haftung
Bei den angebotenen Aktivitäten wie Wandern und Schneeschuhlaufen sind Risikosportarten und ein Restrisiko ist trotz sorgfältiger Planung nicht auszuschliessen. Mit der Anmeldung anerkennt die / der Teilnehmende diese Gefahren und Risiken und verzichtet diesbezüglich auf Schadenersatz- und/oder Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem oder gemietetem Material.
Bildmaterial
Swiss alps to go behält sich vor, Film- und Bildmaterial, das während des Angebots aufgenommen wurde, für Printprodukte, Website und Bildergalerien zu verwenden. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die dies nicht wünschen, können sich beim Veranstalter melden.
Datenschutz
Swiss alps to go verwendet die gemachten Angaben für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand eigener Angebote per Post oder E-Mail. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur falls notwendig im Rahmen des gebuchten Angebotes (Reservierungen für Transport, Übernachtungen, etc.).
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Arlesheim, Kanton Baselland.
Swiss alps to go behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die beim Buchungsdatum gültige Version.
Arlesheim, Stand Juni 2023